Facharzt (m/w/d) für Gynäkologie und Geburtshilfe mit hybriden Einsatzkonzept
Zur tieferen Verflechtung unserer stationären und ambulanten Gynäkologie suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
Die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe strebt eine stärkere Verflechtung mit dem gynäkologischen Fachbereich des klinikgebundenen MVZ an und offeriert ein hybrides Einsatzkonzept an folgenden (räumlich identischen) Einsatzstellen:
1. Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am ukrb
2. Klinikgebundendes MVZ (Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH)
Wir bieten Ihnen:
- ein wachsendes universitäres Umfeld mit großen Gestaltungsmöglichkeiten in der Patientenversorgung, Lehre und Forschung
- ein hoch motiviertes und kompetentes Team mit angenehmer Arbeitsatmosphäre
- Möglichkeiten zur modernen internen Aus- und Weiterbildung
- eine moderne Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkonten
- ein familienfreundliches Umfeld mit über 150 Plätzen in der konzernbetriebenden Kindertagesstätte
- Vergütung nach Tarif des Marburger Bundes
- Freistellung für Fort- und Weiterbildungen
Ihr Aufgabengebiet:
- verantwortliches Arbeiten bezüglich Diagnostik und Therapie in der Gynäkologie und Realisierung der gängigen Standardoperationen der Frauenheilkunde
- Betreuung von Schwangerschaften, Geburten und Risikogeburten sowie Durchführung aller geburtshilflichen Operationen
- Anleitung von Assistenzärzt*innen in der Ausbildung
Sie suchen eine spannende Herausforderung, möchten moderne Medizin praktizieren und dabei in einer Region leben, die Lebensqualität großschreibt? Dann werden Sie Teil unseren Teams in der schönen Fontanestadt Neuruppin!
Bei Rückfragen steht Ihnen gern Frau Verena Kiver, Oberärztin, unter 03391 39-47210 oder Fau Susanne Rost, unter 03391 39-18002 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.